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   KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19 - 161 AR 169/19   

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https://dejure.org/2019,25311
KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19 - 161 AR 169/19 (https://dejure.org/2019,25311)
KG, Entscheidung vom 22.07.2019 - 4 Ws 69/19 - 161 AR 169/19 (https://dejure.org/2019,25311)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - 4 Ws 69/19 - 161 AR 169/19 (https://dejure.org/2019,25311)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Essen, 13.10.2009 - 51 Qs 86/09

    Erlass eines Haftbefehls gegen den in der Hauptverhandlung des

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19
    Er dient allein der Verfahrenssicherung in Bezug auf die (weitere) Durchführung der Hauptverhandlung und hat nicht etwa den (Selbst-)Zweck, den Ungehorsam des Angeklagten zu sanktionieren (vgl. Becker aaO Rn. 14 mwN; s. auch Senat StraFo 2007, 291 [mit Blick auf die Besonderheiten des Strafbefehlsverfahrens]; ebenso LG Essen StraFo 2010, 28).
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rn. 14).
  • LG Dresden, 29.12.2006 - 3 Qs 155/06
    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19
    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (vgl. Sächs. VerfGH aaO, juris-Rz. 12; s. auch LG Dresden, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 3 Qs 155/06 - [juris] mwN; vgl. zum Ganzen Senat OLGSt StPO § 230 Nr. 7).
  • OLG Köln, 11.06.2012 - 2 Ws 428/12

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens nach Erlass eines Haftbefehls

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19
    Ungeachtet der Anfechtung des Haftbefehls und - was ebenfalls nicht ganz unproblematisch erscheint (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 2 Ws 428/12 - [juris-Rn. 29]) - trotz Fehlens einer neuen Hauptverhandlungsplanung wurde der Sitzungshaftbefehl umgehend vollstreckt.
  • KG, 19.07.2016 - 4 Ws 104/16

    Strafverfahren: Verhältnismäßigkeit des Erlasses eines Sitzungshaftbefehls bei

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19
    Insoweit ist lediglich darauf hinzuweisen, dass das Gericht gehalten ist, vor seiner Entscheidung - dies gilt auch für das Nichtabhilfeverfahren - den Sachverhalt freibeweislich aufzuklären (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Juli 2016 - 4 Ws 104/16 - [juris] = OLGSt StPO § 230 Nr. 7 und vom 9. September 2011 - 4 Ws 74/11 - mwN).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19
    Eine Verhaftung des Angeklagten ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Angeklagte zu dem (nächsten) Hauptverhandlungstermin erfolgreich vorgeführt werden kann (vgl. Sächs. VerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 26-IV-14 - [juris] mwN).
  • BVerfG, 27.10.2006 - 2 BvR 473/06

    Vorführungshaftbefehl (Anordnungsvoraussetzung; Terminverschiebung); Freiheit der

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19
    Nur dies wird dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, dass bei einer den Bürger belastenden Maßnahme Mittel und Zweck im angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen (vgl. BVerfGK 9, 406 mwN; OLG Braunschweig NdsRpfl 2012, 313).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 4 Ws 74/11

    Führungsaufsicht: Beendigung einer nach Erledigung der Unterbringung

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19
    Insoweit ist lediglich darauf hinzuweisen, dass das Gericht gehalten ist, vor seiner Entscheidung - dies gilt auch für das Nichtabhilfeverfahren - den Sachverhalt freibeweislich aufzuklären (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Juli 2016 - 4 Ws 104/16 - [juris] = OLGSt StPO § 230 Nr. 7 und vom 9. September 2011 - 4 Ws 74/11 - mwN).
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